Behördenwege
HAUSVERKAUF, HAUSVERMIETUNG
Zum Verkauf Ihres Hauses benötigen Sie folgende Unterlagen
- Grundbuchauszug
- Grundrisse
- Wohnflächenberechnungen
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Unterlagen der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
- Katasterplan (Lageplan)
- Gebäudeversicherung
- Aufstellung der Gemeindeabgaben
WOHNUNGSVERKAUF, WOHNUNGSVERMIETUNG
Zum Verkauf Ihrer Wohnung benötigen Sie folgende Unterlagen
- Grundbuchauszug
- Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen*
- Aktuelle Betriebskostenabrechnung
- Aktuelle Betriebskostenvorschreibung
- Abrechnung sämtlicher Energieversorger (Fernwärme, Strom, Gas)
- Geplante Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten*
- Höhe der Instandhaltungsrücklagen*
- Höhe der beschlossenen Instandhaltungsmaßnahmen*
- WEG Vertrag*
*sind bei der zuständigen Hausverwaltung zu erfragen
Mein Service: mit Rat und Tat auf jedem Wege!
CHECKLISTE UMZUG
- Ummelden auf neuen Wohnsitz
- Abmeldung Strom/Gas (bei Ihrem Strom/Gas-Anbieter)
- Abmeldung Telefon (direkt bei Ihrem Telefon-Anbieter)
- Abmeldung Rundfunkgebühren (GIS) www.gis.at/service/anmeldung
- Nachsendeauftrag bei der Post www.post.at
GAS-STROM
ABMELDEN-Kundendaten
- Adresse
- Kundennummer
- Zählerstand (wird im „Zählerkasten“ – Stiegenhaus oder Wohnung – abgelesen)
- Bekanntgabe der neuen Adresse bezüglich der Endabrechnung
- Terminvereinbarung 14 Tage vor dem Umzug bezüglich Abschaltung der Zähler (wenn es keinen Nachfolger gibt)
- Der/Die Nachfolger Inmuss sich beim Energieanbieter melden z.B. telefonisch / wird automatisch umgemeldet
ANMELDEN-Kundendaten
- Adresse
- Kundennummer wenn vorhanden
- IST- Zählerstand bekannt geben
MIETWOHNUNG
ABMELDEN
- Im Stiegenhaus finden Sie eine Tafel („schwarzes Brett“), an der die Kontaktdaten von der Hausverwaltung angebracht sein sollten.
- Verständigen Sie die Hausverwaltung (auch schriftlich/eingeschrieben bzw. per Mail, 3 Monate Kündigungszeit), oder
- direkt den Eigentümer (Vermieter) – jedenfalls schriftlich!
- Wenn im Mietvertrag bzw. in einer Zusatzvereinbarung folgender Punkt festgehalten wird: “Der Mieter verpflichtet sich, während der Kündigungsmonate dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten – nach vorhergehender Terminvereinbarung – den Zutritt zur Wohnung mit Mietinteressenten zu gestatten.” ist dem Folge zu leisten!
- Abmeldung im Meldeamt
ANMELDEN
- Der Meldezettel (diesen bekommt man bei jedem Bezirksamt oder vom Immobilienvermittler) wird vom Unterkunftsgeber (Vermieter/Hausverwalter) ausgefüllt und unterschrieben.
- Die Anmeldung erfolgt beim Bezirks- oder Gemeindeamt mit Reisepass oder Personalausweis.
UMZUG INS ALTERSHEIM
Für mich ist es selbstverständlich, dass dieser Schritt mit der betreffenden Person abgesprochen und ihr Wille bezüglich Räumung und einer gefühlvollen Übersiedlung respektiert, akzeptiert und umgesetzt wird! Es ist auch abzuklären, ob sich die betreffende Person in früheren Jahren vielleicht schon erkundigt oder gar in einem Altersheim angemeldet hat!
Erforderliche DOKUMENTE
- Meldezettel
- Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
- Mietvertrag, aktuelle Mietkosten und Mietbeihilfen
- Befundbericht, Pflegebedarf, Pflegestufe
- Staatsbürgerschaftsnachweis